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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Angebote der JePa-Wohnbau sind unverbindlich und
ausschließlich für den Empfänger selbst bestimmt.
Unsere schriftlichen Angebote sind in jedem Fall
vertraulich zu behandeln und es wird hiermit
untersagt, diese an Dritte weiterzugeben, ohne die
JePa-Wohnbau darüber mit genauer Angabe des Namens
zu informieren.
Alle dem Interessenten geschickten oder
ausgehändigten Unterlagen sind uns vom Eigentümer
oder einer in deren Auftrag handelnden Person,
überlassen worden. Eine Haftung durch JePa-Wohnbau
für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit wird
hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei von JePa-Wohnbau zu vermittelnden Objekten kommt
dann ein Maklervertrag zustande, wenn der
Interessent das angebotene Objekt notariell erwirbt,
oder bei Mietobjekten mit Abschluss eines
Mietvertrages.
Die Maklergebühr ist immer mit Abschluss des
Vertrages fällig, auch wenn ein Vertrag später aus
Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, wieder
aufgehoben werden sollte. Eine Mitwirkung bei einem
Vertragsabschluß selbst muss nicht in Beisein von
JePa-Wohnbau erfolgt sein.
Die Provisionspflicht entsteht seitens des Käufers
oder Mieters nur, wenn dieser oder
Familienangehörige oder Dritte, die durch ihn vom
Angebot erfahren haben, von unseren Objekten
unmittelbar oder auch mittelbar Gebrauch machen.
JePa-Wohnbau gibt Angebote nur weiter in der
Annahme, dass der Empfänger sich selbst für das
Objekt interessiert. Deshalb sind dies gemachten
Angaben streng vertraulich zu behandeln. Aus diesem
Grunde macht sich der Kunde strafbar und wird
schadensersatzpflichtig gemacht, der diese Daten
weitergibt.
Sofern ein von JePa-Wohnbau angebotenes Objekt dem
Kunden schon vorher bekannt war, muss er dies sofort
bei Erhalt der Unterlagen oder Erhalt der Daten
mitteilen.
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, so
werden die anderen Bestimmungen davon nicht
betroffen.
Gerichtsstand ist in diesem Fall Landshut.
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