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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Angebote der JePa-Wohnbau sind unverbindlich und ausschließlich für den Empfänger selbst bestimmt.

Unsere schriftlichen Angebote sind in jedem Fall vertraulich zu behandeln und es wird hiermit untersagt, diese an Dritte weiterzugeben, ohne die JePa-Wohnbau darüber mit genauer Angabe des Namens zu informieren.

Alle dem Interessenten geschickten oder ausgehändigten Unterlagen sind uns vom Eigentümer oder einer in deren Auftrag handelnden Person, überlassen worden. Eine Haftung durch JePa-Wohnbau für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei von JePa-Wohnbau zu vermittelnden Objekten kommt dann ein Maklervertrag zustande, wenn der Interessent das angebotene Objekt notariell erwirbt, oder bei Mietobjekten mit Abschluss eines Mietvertrages.

Die Maklergebühr ist immer mit Abschluss des Vertrages fällig, auch wenn ein Vertrag später aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, wieder aufgehoben werden sollte. Eine Mitwirkung bei einem Vertragsabschluß selbst muss nicht in Beisein von JePa-Wohnbau erfolgt sein.

Die Provisionspflicht entsteht seitens des Käufers oder Mieters nur, wenn dieser oder Familienangehörige oder Dritte, die durch ihn vom Angebot erfahren haben, von unseren Objekten unmittelbar oder auch mittelbar Gebrauch machen.

JePa-Wohnbau gibt Angebote nur weiter in der Annahme, dass der Empfänger sich selbst für das Objekt interessiert. Deshalb sind dies gemachten Angaben streng vertraulich zu behandeln. Aus diesem Grunde macht sich der Kunde strafbar und wird schadensersatzpflichtig gemacht, der diese Daten weitergibt.

Sofern ein von JePa-Wohnbau angebotenes Objekt dem Kunden schon vorher bekannt war, muss er dies sofort bei Erhalt der Unterlagen oder Erhalt der Daten mitteilen.

Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, so werden die anderen Bestimmungen davon nicht betroffen.

Gerichtsstand ist in diesem Fall Landshut.